Batchbooking

Keine Einzelverbuchung mehr von Sammelaufträgen

Ab 20. Juli 2019 entfällt das sogenannte Batchbooking. Das ist die Möglichkeit, die Posten Ihrer Sammelbuchung einzeln verbuchen zu lassen.

Nachfolgend haben wir Ihnen Informationen, Alternativen und Antworten auf häufige Fragen zum Batchbooking zusammengestellt.

Was ist Batchbooking?

Seit der Einführung von SEPA (Single Euro Payments Area) sind Sammelbuchungen Standard. Bei einer Sammelbuchung können Sie mit einer einzigen Freigabe gleichzeitig mehrere Buchungen auf den Weg bringen.

Ist eine Einzelverarbeitung der Buchungen auf dem eingereichten Sammler erwünscht, wird ein Batchbooking-Befehl mitgeschickt. Dann wird auf dem juristischen Kontoauszug (PDF oder Papierausdruck) und in den Umsatzdaten jede Buchung einzeln ausgewiesen.
Der Batchbooking-Befehl musste für jedes Konto separat vereinbart werden.

Wozu dient Batchbooking?

Die Auflistung von Einzelbuchungen auf dem juristischen Kontoauszug (PDF oder Papierausdruck) kann rechtlich notwendig sein, z. B. bei Betreuungskonten.

Posten einer Sammelüberweisung einzeln darzustellen ist auch dann sinnvoll, wenn Personen einer Organisation an verschiedenen Orten tätig sind, z. B. bei dezentral organisierten Vereinen. Auf diese Weise erhält jede*r Bevollmächtigte Einblick in die Umsätze.

Bei Gehaltsbuchungen kann aus Datenschutzgründen oft das Gegenteil gewünscht sein. Wenn sie keinen Batchbooking Befehl mitschicken, wird der eingereichte Überweisungssammler nicht aufgesplittet angezeigt.

Sie laden Zahlungsverkehrsdateien im Onlinebanking hoch?

Alternative

Importieren Sie Ihre Zahlungsverkehrsdatei per Zahlungsverkehrssoftware (z. B. mit der VR-NetWorld Software oder ProfiCash) und verarbeiten Sie die Buchungsposten als Einzelaufträge mit Signaturverfahren (Chipkarte).

Sie nutzen FinTS/HBCI mit PIN&TAN?

Stellen Sie auf Einzelbuchungen um. Bitte beachten Sie, dass für jede Buchung eine Kontrolle und eine Freigabe per TAN erfolgen müssen. Das kann bei einer hohen Zahl an Einzelaufträgen aufwändig sein.

Alternative

Stellen Sie das Verfahren um und nutzen Sie z. B. das HBCI-Signaturverfahren, wenn Ihre Software Einzelbuchungen und die Signaturtechnik unterstützt.

Wir empfehlen die Nutzung der HBCI-Chipkarte und unserer Zahlungsverkehrsprogramme VR-NetWorld Software oder ProfiCash.
Ihr Vorteil: Auch wenn Sie sehr viele Aufträge haben, müssen Sie nur einmal eine PIN eingeben.

Sonderfall DATEV
DATEV Unternehmen Online (DUO) unterstützt das Signaturverfahren nicht. In diesem Fall empfehlen wir EBICS oder RZ-Bankeninfo (siehe SRZ) Einzelinformationen oder eine Zahlungsverkehrssoftware.

Sie nutzen EBICS?

EBICS kennt nur Sammelaufträge, eine Einzelverarbeitung ist damit nicht möglich.

Alternative 1

Die reinen Umsatzdaten (MT940, CAMT53), die parallel zum juristischen Kontoauszug erstellt werden, können gesplittet über einen EBICS-Zugang oder über Service-Rechenzentren, wie z. B. DATEV oder Landdata geholt werden. Wenn Ihre Daten bereits auf einem dieser Zugangswege geliefert werden, beauftragen Sie die Splittung einfach bei uns per Mail an ebl@volksbank-berg.de

Wenn Sie dafür Ihr Steuerbüro erstmalig freischalten lassen möchten, nutzen Sie dafür bitte das entsprechende Formular Ihrer*s Steuerberaters*in und vermerken Sie darauf zusätzlich: „Umsatzaufsplittung in Einzelposten erwünscht“


Alternative 2

Stellen Sie auf HBCI-Chipkarte und Buchung als Einzelauftrag um, siehe dazu den Reiter "Sie nutzen HBCI Signaturverfahren?"

Sie nutzen das HBCI-Signaturverfahren?

Wir empfehlen Ihnen die sicherere HBCI-Chipkarte (VR-NetWorld Card).

Diese erhalten Sie über Ihren Berater. Sowohl unsere als auch die meisten anderen Programme können per HBCI Einzelbuchungen verarbeiten.

Können Sie auf Einzelbuchungen auf dem Kontoauszug verzichten?

Der Kontoauszug (auch juristischer Kontoauszug genannt) ist der Beleg zum Konto. Nur selten ist es nötig, dass auf diesem die Buchungen grundsätzlich einzeln aufgeführt werden müssen. Arbeiten Sie deshalb mit Sammlern ohne Aufsplittung.

Bitte besprechen Sie mit Ihrem Steuerbüro, welches Buchungsverfahren für Sie erforderlich ist. Im besten Fall können Sie sogar Buchungs- und Verarbeitungskosten sparen.